Krank / Beurlaubung

Mein Kind ist krank! 

Dann soll es die Schule nicht besuchen, sondern zu Hause wieder gesund werden. Gesundheit geht vor!

Krankmeldung – Wie kann ich die Schule benachrichtigen?

Ist Ihr Kind durch Krankheit verhindert, an Schule und Unterricht teilzunehmen, so bitten wir bis spätestens 7:45 Uhr vor Unterrichtsbeginn, um telefonische Nachricht:

  • Standort Tor zur Welt – Telefon oder Anrufbeantworter: 040 – 4287621- 0
  • Standort Rahmwerder Str. – Telefon oder Anrufbeantworter: 040 – 428-7621 – 52

Nennen Sie bitte:

  • Vorname und Nachname Ihres Kindes
  • Name der Lerngruppe und der Lerngruppenleitung
  • wenn möglich, wie lange die Krankheit voraussichtlich dauern wird

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt uneingeschränkt die Regelung des Hamburgischen Schulgesetzes zur Einhaltung der Schulpflicht.

  • Kann der Schulbesuch auf Grund von Krankheit nicht erfolgen, so sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, die Schule umgehend zu benachrichtigen.
  • Eine Beurlaubung kann nur dann gewährt werden, wenn sie im Voraus von den Sorgeberechtigten schriftlich beantragt und von Seiten der Schule schriftlich zugestimmt wurde.
  • In allen anderen Fällen gilt das Fehlen als unentschuldigt.

Für das Fernbleiben der Schüler vom Unterricht tragen die Erziehungsberechtigten selbst die Verantwortung.

Im Falle einer längerfristigen Beurlaubung, berät die Schule erforderlichenfalls, die Erziehungsberechtigten, über die Auswirkungen der beantragten Beurlaubung.

Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, daß der versäumte Unterricht ganz oder zum Teil nachgeholt wird.

 

 

Mein Kind hat eine ansteckende Krankheit!

Kinder, die an ansteckenden Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtigt sind, dürfen die Schule und ihre Einrichtungen wie Mensa, Schulbusse usw. nicht betreten, benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen.

Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall, Fieber usw. dürfen die Kinder die Schule ebenfalls nicht besuchen.

Was sind ansteckende Krankheiten? 

Ansteckende bzw. übertragbare Kranken sind zum Beispiel Cholera, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Meningitis, Mumps, Pocken, Kinderlähmung, Röteln, Windpocken, Scharlach, Augen-, Haut-, Darmkrankheiten oder auch Läuse.

Im Zweifelsfalle fragen Sie ihren Arzt.

Wann darf mein Kind wieder in die Schule?

Kinder dürfen bei ansteckenden Krankheiten die Schule erst dann wieder besuchen, wenn dies nach ärztlicher Bescheinigung unbedenklich ist. Bitte legen Sie vor Schulantritt eine ärztliche Bescheinigung vor.

Was gilt für die Familie bzw. die Geschwisterkinder?

Diese Regelung gilt auch für die Familie des betroffenen Kindes (insbesondere Geschwisterkinder) und sonstige Personen. Erst wenn der Arzt bescheinigt, dass der Besuch der Schule durch die Geschwister unbedenklich ist, dürfen auch diese die Schule wieder besuchen.

Dies gilt auch dann, wenn die Geschwister nicht erkrankt sind.

 

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist ausschließlich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.

  • Der Antrag muss – auch bei 1 Tag – rechtzeitig vor Beginn des Urlaubs gestellt werden.
  • Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Verwenden Sie bitte das hier hinterlegte Formular.
  • Für die Beurlaubung von 1 Tag wenden Sie sich bitte an die Leitung der Lerngruppe Ihres Kindes.
  • Beurlaubungen von mehr als einem Tag müssen über die Lerngruppenleitung bei der Schulleitung beantragt werden.

Was heißt „begründeter Ausnahmefall“?

Beispiel für einen eintägigen Urlaubsantrag ist die Befreiung von Schule und Unterricht an einem hohen religiösen Feiertag. Die Schulbehörde hat hierfür eine entsprechende Regelung getroffen.

Beispiel für eine längerfristige Beurlaubung ist die notwendige Teilnahme an einer Heilkur.

 

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