A-Z Wissen für Eltern

Ankommen Ankommen, Eingewöhnen, Anfangen: Sehen Sie Ihrem Kind nach, wenn es in der ersten Zeit besonders aufgeregt ist. Vieles ist neu. Aus Erfahrung wissen wir, dass es manchmal lange dauert, bis sich eine Klassengemeinschaft gefunden hat. Es ist besonders wichtig, dass Sie mithelfen, dass Ihr Kind Vertrauen fasst zu den Mitschülerinnen und Mitschülern, Pädagoginnen und Pädagogen. Am besten gelingt das, wenn Sie selbst Geduld haben und darauf vertrauen, dass die bei uns tätigen Menschen das Beste für Ihr Kind wollen und alles dafür tun, dass es allen Kindern gut geht in der Schule, so dass sie gerne kommen und mit viel Freude in der Schule spielen und lernen.

Das Lernen soll Spaß machen. Kinder lernen mit Kopf, Herz und Hand. Unterstützen Sie uns, dass Ihr Kind positive Gefühle für die Schule entwickelt. Kritisieren Sie die Pädagogen nicht vor dem Kind; suchen Sie bei Missverständnissen das persönliche Gespräch mit den Pädagogen.

Autoverkehr Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, bitten wir Sie sehr, Ihr Kind schon 100 Meter vor den Schulhofeingängen aussteigen und die letzten Meter zu Fuß zurücklegen zu lassen. Durch Parken und Rangieren können vor den Schuleingängen gefährliche Situationen entstehen, die wir vermeiden wollen.
Beschwerden Beschwerden müssen manchmal sein.

Bitte äußern Sie möglichst keine Kritik an der Pädagogin/dem Pädagogen vor Ihrem Kind! Das erschüttert das Vertrauen Ihres Kindes in die Personen und beeinträchtigt das Verhältnis Ihres Kindes zu Schule negativ.

Wenden Sie sich bitte immer (per Postmappe oder über das Schulbüro oder im Lernentwicklungsgespräch)

1. an die betreffende Pädagogin / den Pädagogen Wenn das nicht erfolgreich ist

2. an die Beratungslehrkräfte oder an die Schulleitung

Beurlaubung Beurlaubung und Befreiung / Schulpflicht

Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts und der Schulveranstaltungen (auch: Ausflüge, Feste und Klassenreisen) verpflichtet.

Die Eltern sind als Erziehungsberechtigte für das Einhalten der Schulpflicht verantwortlich. Der Schulbesuch hat Vorrang vor privaten Terminen.

Eine Beurlaubung vom Unterricht und von den Schulveranstaltungen ist nur aus zwingendem Grund zulässig; die Erziehungsberechtigten beantragen die Unterrichtsbefreiung rechtzeitig beim Klassenlehrer und geben dabei den Grund an. Beurlaubungen, die an die Ferien grenzen oder Klassenreisen betreffen, beantragen Sie bitte über das Schulbüro bei der Schulleitung.

Fernsehen und Medienkonsum Fernsehen und neue Medien: Wenig…

Zu viel davon ist „Gift“ für das Lernen der Kinder, denn Fernsehen macht passiv und unterbindet die eigene Fantasie und Kreativität. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht mehr als 1/2 Stunde täglich fernsieht. Und wenn, dann nur geeignete Kindersendungen!

Grundregel: Vorlesen und Lesen und Bewegung und Spielen: All diese Beschäftigungen sind für ein Grundschulkind besser, gesünder und lernförderlicher als Fernsehen oder Computerspiele!

Gesunde Ernährung Gutes und gesundes Essen fördert die positive Entwicklung der Kinder. Das Thema Gesunde Ernährung ist Bestandteil des Bildungsplans und wird in allen Klassen im Rahmen des Sachunterrichts behandelt.

Die Kinder haben täglich eine gemeinsame Frühstückszeit.

Bitte unterstützen Sie die gesunde Ernährung, indem Sie Ihrem Kind neben dem Pausenbrot auch Obst und Gemüse mitgeben. Als Getränke eignen sich Wasser, ungesüßter Tee und verdünnte Säfte für ein gesundes Frühstück.

Brotdosen und Trinkflaschen helfen uns, die Müllmenge zu reduzieren.

Kinderschutz Unsere Schule hat ein Kinderschutzkonzept. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschreiben einen Verhaltenskodex, in dem festgelegt ist, wie wir mit den Kindern umgehen wollen und sollen.

Wir bitten Sie, auch außerhalb der Schule darauf zu achten, dass die Rechte Ihres Kindes gewahrt werden. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kinderrechtskonvention

Krankheit Bei Krankheit Ihres Kindes melden SIe Ihr Kind bitte unbedingt per Telefon bis 7.50 Uhr im Schulbüro ab.

Tel. 040 – 42876 21 0

Ansteckende Krankheiten:

Ein Schüler, der nach ärztlicher Feststellung an einer meldepflichtigen oder einer anderen übertragbaren Krankheit erkrankt oder Läuse hat, darf erst wieder an Schulveranstaltungen teilnehmen, wenn nach dem Urteil des behandelnden Arztes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch ihn nicht mehr zu befürchten ist. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leidet, sprechen Sie bitte, auch im Interesse der Mitschüler, Ihren behandelnden Arzt an.

Lernentwicklungsgespräche, Lernentwicklungsplan Alle Kinder wollen lernen, alle Kinder können lernen, aber alle Kinder sind verschieden: die einen sind schneller, andere langsamer, die einen interessieren sich eher für Sport, andere für Mathematik.

In jedem Schuljahr bieten wir vier Lernentwicklungsgespräche mit Kindern, Eltern und Lehrkräften an. In diesem „LEG“ werden die Ziele für die nächste Zeit gemeinsam festgelegt und ähnlich dem Zeugnis in der Schulakte dokumentiert. Die Ziele und die nächsten Schritte werden in einem sog. Lernentwicklungsplan festgehalten. Kinder, Eltern und Lehrkräfte übernehmen gemeinsam die Verantwortung für das Erreichen der nächsten Schritte.

Mobiltelefone, Smartphone, Smart-Uhren Handys: Ausgeschaltet bis 16 Uhr

Sollten Sie nicht darauf verzichten können, dass Ihr Kind ein Mobiltelefon mit in die Schule nimmt, so ist unsere Regel, dass das Handy von 8.00 – 16.00 Uhr ausgeschaltet sein muss.

Nur in der Abholsituation und bei besonderen Unterrichtsprojekten kann eine Handynutzung erlaubt sein.

Wir können auch keine Verantwortung für die Geräte übernehmen.

Ohne Erlaubnis dürfen in der Schule keine Filme, Fotos oder Tonaufzeichnungen angefertigt werden, auch nicht mit sogenannten Smart-Uhren.

Beachten Sie:

Eine YouTubeNutzung ist gemäß Nutzungsbedingungen erst ab 13 Jahren erlaubt. Das Hinzufügen selbstgedrehter Filme ist nur mit Hilfe einen Google-Accounts, bei dem das Alter angegeben werden muss, möglich. Die Kinder unserer Schule sind in der Regel nicht älter als 11 Jahre. Insofern liegt in jedem Fall ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vor, wenn Ihre Kinder selbstständig Filme bei Youtube einstellen. Weiterhin könnten in den Filmen die Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzt werden, wenn diese einfach im Internet gezeigt werden. Letztlich haften Sie als Erziehungsberechtigte für mögliche Folgen. Unsere Empfehlung ist: Lassen Sie Ihre Kinder gar keine Filme ins Internet öffentlich einstellen!

Die Nutzung von WhatsApp ist gemäß Nutzungsbedingungen erst ab 16 Jahren erlaubt. Folglich haften Sie als Eltern auch für Schäden, die durch die Nutzung von WhatsApp entstehen können. In Schulen häufen sich Fälle von „Cyber-Mobbing“, die in der Regel in der abendlichen Nutzung von WhatsApp im häuslichen WLan geschehen und erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit und das Zusammenleben der Kinder haben können.

Unsere Empfehlung ist: Denken Sie an Ihre eigene Schulzeit und geben Sie Ihrem Kind kein Handy und keine Smart-Uhr in die Grundschule mit. Beides wird ihr Kind nur vom Lernen ablenken. (siehe: Manfred Spitzer: Die Smartphone-Epidemie), Verlag Klett-Cotta 2018/2019)

Wetter ACHTUNG: Bei besonderer Wetterlage (zum Beispiel Blitzeis, Glatteis, starker Sturm, starker Schneefall, Starkregen) entscheiden in Hamburg die Eltern , ob sie Ihr Kind bei besonderer Wetter- oder Gefahrenlage zur Schule schicken.

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