Aus der Gesundheitsbehörde: Hinweise zur Infektsaison 2023/2024

Januar 2024:

Die Gesundheitsbehörde hat ein neues Merkblatt 2024_01 zum Umgang mit Atemwegs-Infekten herausgegeben.

Hier finden Sie die Informationen im Internet.

Zitat aus dem Inhalt:

„Wann muss ein Kind zuhause bleiben?
Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung oder Schule, sondern sollen zu Hause betreut werden.

Die Einschätzung, ob ein Kind krank ist, treffen grundsätzlich die Eltern. Die Eltern entscheiden auch – je nach Befinden des Kindes – ob Kontakt zu einer Arztpraxis aufgenommen werden muss.

Tritt bei Kindern beispielsweise eines der folgenden Erkältungssymptome auf, müssen Kinder zu Hause
bleiben:
• Erhöhte Temperatur (ab 37,5°C) und Fieber (ab 38.0°C)
• Starker Husten oder starke Halsschmerzen
• Starke Kopf- oder Gliederschmerzen

Wenn ein Kind zwar Erkältungszeichen wie Schnupfen oder Husten aufweist, aber fieberfrei und in einem unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand ist (das Kind hat Appetit und fühlt sich wohl) darf eine Kindertageseinrichtung oder Schule besucht werden.“

Zum Umgang mit einem Befall von Kopfläusen finden Sie hier die notwendigen Informationen.

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